Die amtliche Zulassung für Kellerbuch bzw. Weinbuch

Für viele Weinbaubetriebe ist es entscheidend und notwendig, dass Sie mit einer amtlich anerkannten Software arbeiten. In jeder Version von Winestro.Cloud können Sie entscheiden, ob Sie mit amtlicher Zulassung arbeiten wollen - oder nicht. Grundlegend können Sie jede Version, egal ob Basis- oder Premium, amtlich zulassen. Ab dem Komplett-Paket ist das sogar auf Wunsch inklusive! Hierzu werden uns immer viele Fragen gestellt, die wir in diesem Artikel beantworten.
 

Was für Vorteile hat die Umstellung gerade mit Euch?

  • Sie können erst mit einem beliebigen Paket anfangen und Ihren Betrieb erst an die Arbeit mit Winestro.Cloud “gewöhnen” (dazu mehr im letzten Absatz).
  • Wenn der richtige Zeitpunkt (idR. Jahreswechsel oder Rumpfwirtschaftsjahr) gekommen ist, machen Sie einfach eine Inventur und stellen Ihr Programm direkt selbst auf die Version mit amtlicher Zulassung um.
  • Diese Umstellung müssen Sie nur noch Ihrer jeweiligen Landesbehörde melden und uns eine Kopie der Meldung zukommen lassen.
  • Damit ist Ihr Winestro.Cloud amtlich zugelassen und die Pflicht zur händischen Führung von Kellerbuch und Bestandslisten entfällt.
  • Sie müssen den Prüfern nur am Programm anmelden und schon kann es losgehen.

 

Was bringt mir eine Umstellung für meinen Betrieb?

Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass die zugelassene Version sowohl auf Seiten der Winzer, als auch auf Seiten der Prüfer zu einer angenehmeren Arbeitsatmosphäre bei Betriebsprüfungen, aber auch bei der täglichen Arbeit beitragen kann. So werden alle Schritte nachvollziehbar protokolliert und nach drei Tagen werden Belege abgeschlossen. So können Sie sich auch selbst sicher sein, dass die Aktenlage immer stimmig ist. Das macht nicht nur die Prüfung, sondern auch den Jahresabschluss einfacher.


Was ändert sich durch die Zulassung an meinem Programm?

Durch die Nutzung der amtlichen Zulassung verändert sich das Programmverhalten ein wenig.

  • So werden Belege nach drei Tagen  automatisch abgeschlossen und können danach nicht mehr bearbeitet werden.
  • Außerdem werden Bestandsänderungen, sowie Änderungen in Keller-, Stoff-, Flaschen- und Herbstbuch nachvollziehbar protokolliert.
  • Sie müssen die Umstellung Ihrer Aufsichtsführenden Behörde melden.
  • Die Umstellung kann nach der Meldung nicht mehr rückgängig gemacht werden. Sie müssten mit Winestro.Cloud ggf. wieder mit einer neuen Nutzernummer neu starten.


Brauche ich bestimmte Voraussetzungen?

Die Antwort ist schlicht: Nein! Sie müssen lediglich einen Termin wie zum Beispiel Ihr Wirtschaftsjahr wählen. Außerdem müssen Sie zum Umstieg eine Inventur durchführen. Das sollten Sie im Voraus bedenken. Da Sie aber auch ohne die amtliche Zulassung einsteigen können, raten wir dazu sich erst einmal einzuarbeiten und dann im Laufe der Zeit die Zulassung hinzu zu buchen.
 

Warum startet das Programm nicht sofort im Zulassungs-Modus?

Einige Nutzer_Innen von Winestro.Cloud starten erst mit einigen Modulen und nicht der ganzen Software: So werden erst einmal Paketmarken erzeugt, Serien-Emails genutzt oder nur Webshops mit dem Programm betrieben. Andere wiederum sind gerade auf dem Status, dass gerade noch Daten übernommen bzw. kontrolliert werden oder die Verwaltung des Weinguts noch auf anderem Weg (Manuell / in Papierform oder mit einer gemeldeten Alt-Software) erfolgt. Sobald Sie mit Winestro.Cloud voll durchstarten möchten (es empfiehlt sich nach einer Datenübernahme), aktivieren Sie unter System / Konto / Zulassung im Programm den oben erklärten Modus: Danach erhalten Sie von uns eine Bestätigung per Post, mit der Sie sich bei Ihrer aufsichtsführenden Behörde melden können.

 

Die amtliche Zulassung ist im Basis-, Komplett- und Premium-Paket kostenlos auf Wunsch enthalten. Fragen Sie uns einfach.